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BELLEBEN, HAUS-ZEITZ & PIESDORF
vermutliche Überreste des Stallgebäudes

Quelle und (Quell)stein

Dresewitz

Heute ist Dresewitz (auch Drese, Tresewitz, Droszewitz) ein kleines bewachsenes Tal mit morastigem Grund, durch eine Quelle gespeist. Die Endung „-itz“ lässt auf einen Ort slawischen Ursprungs schließen und ließe sich damit rein theoretisch bis in die Zeit der Völkerwanderung im 7./8. Jh. zurück datieren.

Die älteste urkundliche Erwähnung1 lässt sich angeblich (Zitat Wikipedia - Dresewitz: „Um 1254 besaß die St. Johanniskirche in Schraplau hier 2,5 Hufen Acker…“) auf das Jahr 1254 zurückdatieren. Hier übereignen Burchard und Burchard Burggrafen zu Magdeburg dem Kloster Rode das Patronat der Pfarrkirche zu Schraplau mit Gütern in diversen Orten („in villa Drosewiz duos mansos et dimidium“). Es lässt sich nur spekulieren, ob hier mit Drosewiz tatsächlich Dresewitz gemeint ist. Eine Zuordnung lässt sich hier nur schwer erkennen und müsste nach der zu diesem Thema vorliegenden Literatur verneint werden2. Interessant hierbei ist allerdings, dass sich die Herren von Schraplau in dieser Zeit ebenfalls mit „de Mansfeld“ – also als Herren von Mansfeld bezeichneten3. Und hierzu gehörte Dresewitz zu früheren Zeiten. Ob sich dadurch allerdings ein Zusammenhang herstellen lässt ist rein spekulativ und konnte bisher nicht nachgewiesen werden.

Eine tatsächliche Zuordnung lässt sich 1400 vornehmen4. Hier erteilt Erzbischof Albrecht I von Magdeburg den Bürgern von Sandersleben die Erlaubnis, die Felder der zum Schloss Friedeburg gehörenden Orte Drosewitz, Lodderstedt, Klein-Wiederstedt und Rodewelle (Rothewelle) zu bewirtschaften („…den agker und wesewachs uff den wusten marken und dorffsteden Drosewicz, Loderstede, Lutteken Wederstede und Rodewelle…“). Ausgenommen hiervon waren die Wiesen von Drosewitz („…uzgenomen daz wesewachs an Drosewicz: daruffe sullen sie nicht drieven noch triben lazzn, diewiele daz daz graz nicht gehouwen ist…“). Hierfür sollten sie an die Herren von Trotha, denen das Schloss Friedeburg gehörte, jährlich einen Schock Kreuzgroschen5 zahlen. Dass es sich hierbei tatsächlich um Dresewitz handelt, ist aufgrund der umliegenden genannten Orte nicht von der Hand zu weisen. Allerdings werden alle Orte bereits 1400 als wüst beschrieben.

Ein bereits 1312 im Zusammenhang mit dem Drosten6 Rychardus von Alsleve (Richard von Alsleben) und 1328 im Zusammenhang mit Fürst Bernhard III von Anhalt und dem Kloster Gottesgnaden genanntes7 Drosewiz lässt sich trotz der räumlichen Nähe von Alsleben und Bernburg (als Sitz des Fürsten von Anhalt) nicht zweifelsfrei auf Dresewitz übertragen.

Ohne Jahresangabe wird Dresewitz als Vorwerk des vor 985 durch Graf Ricdag(us) gegründeten Klosters Gerbstedt8 genannt. Hier würde sich dann der Kreis zur ersten „Nennung“ 1254 (siehe oben) schließen – 1225 wird das Mansfelder Geschlecht als Vögte über das Kloster genannt9.

Wann letztendlich Dresewitz als Ort entstand und wann genau wieder verschwand, ist aktuell nicht mehr nachzuvollziehen. 1653 ging es aus dem Besitz der Edlen von Plotho an die Familie von Steuben über, die ab dem 15. Jh. durch die Mansfelder Grafen mit dem Rittergut Gerbstedt zusammen mit der Bauernschaft Ribbesdorf belehnt war. 1720 kaufte Friedrich Wilhelm I. das Rittergut mit den dazugehörigen Ländereien und den benachbarten Klosterhof als Amtssitz für seinen Sohn Prinz Ferdinand von Preußen. Die letzten Besitzer dieses Gebietes waren bis zu ihrer Enteignung 1945 die Grafen von Schulenburg.

Als letztes bestehendes Gebäude wird Ende des 19. Jh. auf alten Karten noch ein Stall erwähnt. Die heute noch oberhalb des Hanges liegenden Steine sollen wohl Überreste davon sein. Alles was sonst heute noch vorhanden ist, sind die Quelle und der ihren Austritt markierende Findling.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Dresewitz alt, wahrscheinlich - aufgrund seiner Lage zu den Kreisgrabenanlagen I und II – sehr alt ist. Es ist nicht ausgeschlossen, aber auch nicht bewiesen, dass die Quelle bereits zur Zeit der Kreisgrabenanlagen existierte und genutzt wurde.

 

TS - (Fotos dieser Seite: privat)


1 Krühne, UKB Grfschft. Mansf. S. 340.

2 zu Thal, Bau- u. Kunstdenkmäler, S. 264.

3 Gesch. Bl. MD, S. 486.

4 Heinemann, CDA 5, S. 261.

5 1 Schock = 5 Dutzend = 60

6 Drost – im weitesten Sinne Amtmann, Landrat u.ä. - https://de.wikipedia.org/wiki/Drost

7 Heinemann, CDA 3, Urk. 247 u. 543.

8 ZHV 52, S. 10.

9 ebenda, S 8.


Literaturverzeichnis: